„Die Silvesterereignisse in Köln und anderen Städten haben in Medien und Gesellschaft große Empörung ausgelöst. Den Worten müssen nun Taten folgen.
Die Frauen Union der CDU fordert daher eine Reform des Sexualstrafrechts und einen eigenen Straftatbestand, die sexuelle Tätlichkeit wie Grapschen unter Strafe stellt“, erklärt Helga Gund Bezirksvorsitzende der Frauen Union Südbaden anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März 2016. Die zahlreichen Übergriffe auf Frauen haben Lücken im Strafrecht offengelegt. Für viele überraschend war, dass tätliche Übergriffe wie Grapschen derzeit nicht strafbar sind. Gund: „Es ist Aufgabe des Staates, die sexuelle Selbstbestimmung und die körperliche Unversehrtheit von Frauen ausreichend zu schützen. Ein eigener Straftatbestand „sexuelle Belästigungen“ ist daher längst überfällig. Darunter müssen auch das Begrabschen von Brüsten, der Griff an den Po und in den Schritt fallen.“ Auch in Bezug auf den Vergewaltigungsparagraphen muss gehandelt werden. Es müssen alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt werden. Zurzeit bestehen beim geltenden § 177 StGB unakzeptable Schutzlücken. Der vorgelegte Entwurf des Bundesjustizministers reicht noch nicht aus. Hier brauchen wir Nachbesserungen. „Trotz aller Gleichberechtigung von Mann und Frau: In unserer Gesellschaft müssen Frauen heute noch häufiger als Männer sexuelle Belästigungen ertragen. Wir brauchen einen umfassenden Schutz vor sexueller Gewalt“, so die Bezirksvorsitzende der Frauen Union Südbaden.