Die Frauenunion Südbaden hat auf ihrer Bezirksvorstandssitzung am 3.12.16 ihre Vorsitzende Helga Gund beauftragt, auf dem 29. Parteitag der CDU Deutschlands in Essen, einen Initiativantrag einzubringen, der zur Ergänzung bzw. Abänderung des Paragraph 81 g der Strafprozessordnung zur DNA-Analyse führen soll.
Nach den Morden an zwei jungen Frauen in Freiburg und Endigen ist es unerträglich, dass die Polizei nicht mit allen ihr zur Verfügung stehen Mitteln, den oder die Mörder ermitteln kann. So ist es nur unter größtem Aufwand und dank hervorragender polizeilicher Arbeit der Polizei gelungen, den Mörder, der in Freiburg ermordeten Frau zu finden. Die am Tatort gefundene DNA durfte dabei nur zum Abgleich mit der Täterdatei und zur Bestätigung des bereits gefundenes Täters herangezogen werden. Eine Auslesung der DNA Merkmale nach Ethnie, Größe, Haare, Augenfarbe usw. die die Suche nach dem Täter erleichtert hätte, durfte nicht erfolgen, da Paragraph 81 g der Strafprozessordnung dies verbietet. Eine detaillierte Auslesung der DNA Merkmale führt zur Entlastung von Unverdächtigen und sorgt für eine Beschleunigung der Ermittlungen, was auch einen Opferschutz darstellt. Erfasste DNA Spuren müssen nach heutigem wissenschaftlichen Standard detailliert ausgelesen und zur Überführung von Straftätern verwendet werden dürfen. Dies könnte möglicherweise Mithelfern auch den Mörder der jungen Frau in Endigen schnell zu finden. Der Polizei sei hiermit ausdrücklich für ihre hervorragende Arbeit gedankt.